Entscheidende Frage am Lebensende eines Patienten: Wer kommt bei schwerster Hirnschädigung aus ärztlichen Gesichtspunkten als Organspender infrage? Klarheit schafft nun die jetzt im Herbst in Kraft getretene Richtlinie „Spendererkennung“ der Bundesärztekammer. „Diese hat eine entscheidende Bedeutung für die Abläufe im Rahmen der Organspende auf den Intensivstationen“, sagt Professor Klaus Hahnenkamp (Foto), Mitautor der neuen Richtlinie sowie Sprecher der DIVI-Sektion „Organspende und Organtransplantation“. Anspruch der Autorinnen und Autoren der Richtlinie sei, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Organspende durch klare und eindeutige Definitionen abzulösen.