Professor Klaus Hahnenkamp

Entscheidende Frage am Lebensende eines Patienten: Wer kommt bei schwerster Hirnschädigung aus ärztlichen Gesichtspunkten als Organspender infrage? Klarheit schafft nun die jetzt im Herbst in Kraft getretene Richtlinie „Spendererkennung“ der Bundesärztekammer. „Diese hat eine entscheidende Bedeutung für die Abläufe im Rahmen der Organspende auf den Intensivstationen“, sagt Professor Klaus Hahnenkamp (Foto), Mitautor der neuen Richtlinie sowie Sprecher der DIVI-Sektion „Organspende und Organtransplantation“. Anspruch der Autorinnen und Autoren der Richtlinie sei, bestehende Rechtsunsicherheiten bei der Organspende durch klare und eindeutige Definitionen abzulösen.

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Prof. Dr. Uwe Janssens

„Wir müssen die Mitarbeiter – und damit auch die Patienten – im Gesundheitswesen besser schützen!“ Unter dieser Prämisse haben 17 medizinische Fachgesellschaften unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) jetzt eine S1-Leitlinie über eine nationale Teststrategie für Mitarbeitende im Gesundheitswesen veröffentlicht. Die wichtigste Forderung: „Kein Gießkannenprinzip, sondern gezielt nach Relevanz testen“, so Professor Uwe Janssens (Foto), Erstautor der Leitlinie, Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler: „Alles andere kostet Zeit, Geld und wertvolle Ressourcen!“
Einher geht ein dringender Appell an Politiker im gesamten Bundesgebiet, sich mit dem vorgelegten Konzept auseinanderzusetzen. Denn: Mitarbeiterschutz heißt immer auch Patientenschutz! Und: Die Kosten müssen einheitlich geregelt werden und dürfen nicht zu Lasten der Mitarbeitenden oder den jeweiligen Einrichtungen und Praxen gehen.

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PD Dr. Hoffmann und PD Dr. Hübler

Deutschlands Kinderkliniken stecken in einem Dilemma: Das aktuell gültige Abrechnungssystem nach Fallpauschalen kann sich ökonomisch nicht rechnen. Der Grund: Die Behandlung von Kindern erfordert einen deutlich höheren personellen, technischen und zeitlichen Aufwand als jene von Erwachsenen. „Wir behandeln immer mehr Kinder, bekommen aber immer weniger Geld – das muss sich jetzt ändern“, fordert Privatdozent Dr. Florian Hoffmann (links), Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Sprecher der DIVI-Sektion „Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin“. Die Vereinigung begrüßt daher die vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern geplante Bundesratsinitiative für eine bessere Finanzierung von Kinder- und Jugendstationen in deutschen Krankenhäusern ausdrücklich. „Es ist an der Zeit, in der Kinder- und Jugendmedizin die reine Priorisierung medizinischer Leistungen nach ihrer Wirtschaftlichkeit zu korrigieren!“

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Professor Janssens

Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner sind vorbereitet auf die schwerste aller Entscheidungen: Welchen Patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten knapp werden? Acht medizinische Fachgesellschaften haben hierzu bereits im Frühjahr eine Leitlinie erarbeitet. „Die Gleichbehandlung aller Patienten hat oberste Priorität“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Kein Patient wird aufgrund von Alter, Grunderkrankung oder Behinderung von der Versorgung ausgeschlossen. Ein solcher Leitfaden ist die Basis aller behandelnden Ärzte auf den Intensivstationen für eine medizinisch fundierte, gerechte Entscheidung.“ Nun haben in der vergangenen Woche (21. Juli 2020) neun Menschen mit Behinderung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben: Sie fürchten, dass ihnen aufgrund der Triage-Empfehlung im kritischen Fall eine „medizinische Aussortierung“ drohe. Die DIVI fordert jetzt schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage, um Medizinern Rechtssicherheit zu geben.

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Logos

Etwa ein Fünftel der Covid-19-Patienten, die von Ende Februar bis Mitte April 2020 in deutschen Krankenhäusern aufgenommen wurden, sind verstorben. Bei Patienten mit Beatmung lag die Sterblichkeit bei 53 Prozent, bei denen ohne Beatmung mit 16 Prozent dagegen deutlich niedriger. Insgesamt wurden 17 Prozent der Patienten beatmet. Das sind zentrale Ergebnisse einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Technischen Universität Berlin, die jetzt im medizinischen Fachmagazin „The Lancet Respiratory Medicine“ veröffentlicht worden ist. Ausgewertet wurden die Daten von etwa 10.000 Patienten mit bestätigter Covid-19-Diagnose, die vom 26. Februar bis zum 19. April 2020 in insgesamt 920 deutschen Krankenhäusern aufgenommen wurden. Die gemeinsame Studie liefert erstmals bundesweite und bevölkerungsrepräsentative Ergebnisse zur Behandlung der Covid-19-Patienten in Deutschland auf Basis der AOK-Abrechnungsdaten, die knapp ein Drittel der deutschen Bevölkerung abbilden. Ein Fokus liegt dabei auf der Situation der beatmeten Patienten.

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Prof. Gries

Auch während der COVID-19-Pandemie sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser erste Anlaufstelle für Akut- und Notfallpatienten. „Dagegen scheinen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen als Vertretung der niedergelassenen Ärzte oftmals aus der Verantwortung zurückgezogen zu haben“, kritisiert Professor André Gries (Foto), Sprecher der Sektion „Strukturen Klinische Akut- und Notfallmedizin“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Wer während besonderer Ereignisse wie der aktuellen Pandemie Praxen schließt und für Patienten nicht erreichbar ist, verspielt seine Glaubwürdigkeit, auch in Zukunft eine tragende Rolle übernehmen zu können“, sagt Gries mit Blick auf die ausstehende Reform der Notfallversorgung in Deutschland und die geplante Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ). „Die Kliniken haben klare Führungskompetenz bewiesen – das muss die Politik jetzt berücksichtigen!“

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