Prof. Eckard Rickels

Erstmals wird der größte Kongress für Intensiv- und Notfallmediziner im deutschsprachigen Raum komplett virtuell stattfinden. Der Einladung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) folgen traditionell im Dezember jeden Jahres bis zu 6.000 Teilnehmer. „Dieses Jahr wird alles anders – aber mindestens genauso spannend und informativ wie gewohnt. Ich freue mich wirklich sehr, dass wir in diesem Corona-Jahr erstmals ein umfassendes Angebot digital abbilden können“, sagt DIVI-Kongresspräsident Professor Eckhard Rickels (Foto). Im Interview spricht er jetzt darüber, was die Kongressteilnehmer vom 2. bis 4. Dezember in rund 170 Veranstaltungen online erwartet, das Vertrauen in die Wissenschaft und einen möglichen Paradigmenwechsel in der Krankenhauslandschaft durch COVID-19.

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Markus Baacke

Die medizinische Dokumentation der Verdachtsabklärung auf COVID-19 soll erleichtert werden. Dafür hat die Sektion „Notaufnahmeprotokoll“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nun einen passenden Anamnesebogen entwickelt. „Unser Ziel ist, die Dokumentation in allen Sektoren des Gesundheitswesens passend in den Arbeitsablauf zu integrieren. Das gilt auch für temporäre Einrichtungen wie Fieberambulanzen“, sagt Projektinitiator Markus Baacke (Foto), Mitglied der Sektion und Notfallmediziner am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier. Der nun vorgelegte Anamnesebogen dient vor allem der Informationsübermittlung an weiterbehandelnde Ärzte im ambulanten und stationären Sektor, um dort eine erneute COVID-19-spezifische Anamneseerhebung unnötig zu machen.

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Prof. Dr. Stefan Kluge

Wie sieht die bestmögliche intensivmedizinische Therapie von Patienten mit COVID-19 aus? Die Behandlung der neuartigen Lungenkrankheit führt beispielsweise zu Änderungen in der Beatmungstherapie, der Medikamentenversorgung oder der Thromboseprophylaxe. Dazu haben heute führende medizinische Fachgesellschaften aktualisierte Empfehlungen publiziert, die jedem Mediziner bei der zielgerichteten Behandlung betroffener Patienten helfen. „Diese neue Leitlinie findet einen breiten Konsens unter den beteiligten Experten sowie medizinischen Vereinigungen und gibt damit behandelnden Ärzten mehr Sicherheit bei der Arbeit“, unterstreichen die Präsidenten der beiden federführenden Fachgesellschaften, Professor Uwe Janssens von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Professor Stefan John von der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).

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Professor Christian Karagiannidis

Neue Vorgaben für das DIVI-Intensivregister: Statt bisher 9 Uhr müssen Intensivstationen nun jeden Tag bis 12 Uhr ihre Belegungssituation an das DIVI-Intensivregister melden. Das sieht eine ergänzende Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Ein zusammenfassender Tagesreport vom RKI steht nun ab circa 12.45 Uhr online zur Verfügung unter: www.divi.de/register/tagesreport. Darüber hinaus gibt es zur gleichen Zeit die tagesaktuellen Daten auch als CSV-Datei unter: www.divi.de/DIVI-Intensivregister-Tagesreport.csv

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Professor Felix Walcher

Was viele Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht wissen: Die COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, wer ist versichert und welche Leistungen werden gezahlt? Das erläutern der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) jetzt in einer gemeinsamen Information für Betriebe und Beschäftigte. „Wer nach dem Kontakt mit COVID-19-Erkrankten selbst an COVID-19 erkrankt, den dürfen wir nicht alleinlassen. Die Aufklärung über Anerkennung von Infektionskrankheiten als Berufskrankheiten ist dabei ein wichtiger Baustein. Als Service haben wir für die Betroffenen alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst“, sagt DIVI-Generalsekretär Professor Felix Walcher (Foto), Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg.

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Führende Fachgesellschaften für Intensivmedizin in Deutschland haben eine gemeinsame Erklärung zur Behandlung von COVID-19-Patienten verfasst. Die fünf Verbände reagieren damit auf die Kritik einzelner Ärzte, wonach die Intubation und Beatmung von COVID-19-Patienten angeblich eine zweifelhafte Therapie sei. „Die Behauptungen könnten durch die bislang vorliegenden, wissenschaftlichen Daten nicht belegt werden“, heißt es in der Veröffentlichung.

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