Portraitfotos von Prof. Florian Hoffmann und Dr. Ellen Heimberg

„Wir werden genau die gleichen oder noch größere Probleme in diesem Winter bekommen, wie im vergangenen!“ Diese Worte von DIVI-Präsident elect und Kinderintensivmediziner Prof. Florian Hoffmann (links) sind alarmierend. Und das sollen Sie auch sein. Nach einer Pressekonferenz der DIVI im vergangenen Dezember war Gesundheitsminister Lauterbach den Pädiatern noch unmittelbar mit Notfallplänen in der katastrophalen Situation während der RS-Viruswelle beigesprungen. In der Krankenhausreform sind Sonderbudgets in Aussicht gestellt. „Was aber ist mit diesem Winter?“, fragt Dr. Ellen Heimberg (rechts), stellvertretende Sprecherin der Sektion Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin der DIVI. „Wir sind nicht vorbereitet!“ Die Oberärztin der Interdisziplinären Pädiatrische Intensivstation am Universitätsklinikum Tübingen berichtet über eine weitere Verschlechterung der pflegerischen Personalsituation auf den Kinderintensivstationen, was sogar außerhalb der Infektwellen im Sommer zu massiven Engpässen führt. Auch Hoffmann in München kann kaum freie Betten bieten. Die Versorgungssituation kritisch kranker Kinder verschärft sich weiter. Ein Weckruf in den Sommerferien!

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Präsidium der DIVI

Nach dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung wendet sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach sowie alle Gesundheitsminister der Länder, um das Inkrafttreten in vorliegender Version zu verhindern. Die Ersteinschätzungs-Richtlinie bedürfe noch grundlegender Überarbeitung, heißt es in dem Brief, der gestern per E-Mail und per Post an die 17 Adressaten verschickt wurde. „Im derzeitigen Reformprozess sehen wir die Synchronisation der politischen Beschlüsse als einzige Möglichkeit an, unser Gesundheitssystem zukunftsfähig, sinnvoll und praxisorientiert aufzustellen“, betont DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg. „So rufen wir G-BA und BMG auf, den eingeschlagenen Weg noch einmal gemeinsam zu überarbeiten und in den Kontext der umfassenden, sehr komplexen Krankenhausreform zu stellen!“

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Professor Thomas Standl

Seit rund sieben Monaten ist das DIVI-Register „Schwangere und postpartale Patientinnen auf der Intensivstation – kurz DIVI-Schwangerenregister – online. Es wurde ins Leben gerufen, um anhand von anonymisierten Patientendaten einen Überblick über notwendige Behandlungen und Anzahl schwangerer Patientinnen auf den Intensivstationen zu bekommen – und mit dem Wissen zukünftig die Situation der jungen Frauen und ihrer ungeborenen Kinder zu verbessern. „Einige Kollegen zögern noch mit der Dokumentation ihrer Fälle und fragen nach einem Ethik-Votum“, erklärt der medizinisch-wissenschaftliche Leiter des Registers, Professor Thomas Standl (Foto). Der Chefarzt der Klinik für Anästhesie, Operative Intensiv- und Palliativmedizin im Städtischen Klinikum Solingen hatte sich deshalb an die Ethik-Kommission seiner Ärztekammer Nordrhein gewendet. Vor wenigen Tagen erreichte ihn jetzt das Antwortschreiben: Es sei kein Ethik-Votum notwendig.

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Prof. Dr. Florian Hoffmann, Prof. Dr. Felix Walcher und Prof. Dr. Gernot Marx

„Die notfallmedizinische und intensivmedizinische Versorgung wird sich zukünftig deutlich verbessern“, postuliert der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Prof. Felix Walcher (Bildmitte), nach der Vorstellung des Eckpunktepapiers von Bund und Ländern Anfang dieser Woche. Walcher sieht hier die relevantesten, wiederholt kommunizierten, konstruktiven Vorschläge der DIVI für die Neuaufstellung der Notfall- und Intensivmedizin berücksichtigt. „Ein Meilenstein, der uns positiv auf die kommende Ausarbeitung des Krankenhaus-Reformgesetzes blicken lässt“, resümiert der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg.

Gleich mehrere für die DIVI wichtige Punkte finden sich in dem 15 Seiten umfassenden Eckpunktepapier wieder. Für Präsident Walcher ist die Einigung auf die Erweiterung der Leistungsgruppen um die Notfallmedizin, spezielle Traumatologie, spezielle Kinder- und Jugendmedizin, spezielle Kinder- und Jugendchirurgie sowie Infektiologie gegenüber dem NRW-Modell herausragend: „Die Notfallmedizin endlich durch einen eigenen Leistungsbereich finanziert zu sehen, ist tatsächlich – um Gesundheitsminister Lauterbach zu zitieren – eine Revolution für diesen Bereich der klinischen Versorgung“, so Walcher. Die Pädiatrie, die klinischen Neurodisziplinen sowie die Unfallchirurgie als einen wichtigen Bereich innerhalb der chirurgischen Fächer seien ebenfalls maßgebliche Säulen der DIVI, die nun gestärkt werden. „Die entscheidenden Kriterien der optimalen notfallmedizinischen und intensivmedizinischen Patientenversorgung haben Eingang in die geplante Reform gefunden!“

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Screenshot Tagesreport Intensivregister

Tagtäglich hat seit dem 26. März 2020 das Robert Koch-Institut (RKI) um die Mittagszeit den Tagesreport mit den wichtigsten Zahlen aus dem DIVI-Intensivregister veröffentlicht. Diese PDF-Datei fasste Zahlen zu neu aufgenommenen Patienten, belegten Betten durch COVID-19-Patienten sowie freien Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen in Deutschland zusammen. Referenziert wurde er in allen Medien und weiteren Lageberichten. Mit derzeit 85 COVID-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen erfordert die Situation nun keine tägliche Berichterstattung mehr. So stellt das RKI am Donnerstag – nach 1.203 Tagen – den Tagesreport ein.

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Lächelnde Frau mit Stethoskop

Bis zum Monatsende können sich Interessierte noch für die Forschungsförderung im Bereich der intensiv- und notfallmedizinischen Gesundheitsfachberufe der DIVI bewerben. Auf dem Jahreskongress DIVI23 im Dezember vergibt die DIVI-Stiftung wieder eine Forschungsförderung in Höhe von 5.000 Euro für klinische und wissenschaftliche Projekte von Mitarbeitern im Gesundheitswesen, der Gesundheitsförderung, der medizinischen Therapie und Diagnostik sowie der Rehabilitation. Die einmalige finanziellen Zuwendung soll als Beitrag für Sachmittel und/oder Aufwendungen zur Implementierung und Realisation von wissenschaftlichen Aktivitäten in den Gesundheitsfachberufen dienen.

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