Die Aufgabe von Praxisanleitungen ist es, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachkraft heranzuführen. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Pflegeberufegesetzes schreibt eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich fest. An der Fortbildung können Fachkräfte im Gesundheitswesen mit der Weiterbildung zur Praxisanleitung teilnehmen.
Zielgruppe:
Fachkräfte im Gesundheitswesen/Sozialwesen mit der Weiterbildung zur Praxisanleitung.
Organisatorisches:
300,00 € pro Teilnehmer
Für die erfolgreiche Teilnahme können 12 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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