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14. September 2023
BMG verhindert G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die G-BA-Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung beanstandet. Somit wird die Anfang Juli beschlossene Verordnung nicht in Kraft treten. Die DIVI hatte sich nach dem Beschluss des G-BAs Anfang Juli mit einem offenen Brief an Gesundheitsminister Lauterbach gewendet, da einzig das BMG den Prozess des Inkrafttretens noch verhindern konnte. „Über die weitere Entwicklung werden wir unsere Mitglieder auf dem Laufenden halten!“, kündigt DIVI-Präsident Felix Walcher an.
- Das Schreiben des BMGs ist auf der Website des G-BAs veröffentlicht: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-9756/2023-07-06_Ersteinschaetzungs-RL_Erstfassung_BMG.pdf
- Das Ärzteblatt berichtet am 14.09.2023: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145912/Gesundheitsministerium-beanstandet-G-BA-Richtlinie-zur-Ersteinschaetzung-im-Notfall
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