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Intensivpflegegipfel von DIVI und DGF: Konstruktiv voran für die Zukunft der Fachpflegenden!
„Wir befinden uns in sehr turbulente Zeiten mit vielen substanziellen Veränderungen in der Medizin.“ Mit diesen Worten leitete DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher den dritten Intensivpflegegipfel der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) Mitte vergangener Woche in Berlin ein. „Diese Chance gilt es zu nutzen“, so Walcher. In diesem Sinne saßen die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen wie auch weitere Vertreter aus den Büros der Bundestagsabgeordneten, Vertreter der Pflegekammern und Pflegeverbänden mit DIVI und DGF am runden Tisch, um über die Lösungsvorschläge, Reformansätze und Gesetzesentwürfe rund um die Intensivpflege und Notfallpflege zu sprechen. Und merkten: Alle ziehen an einem Strang!
Passend zum heutigen Tag der Intensivmedizin deshalb die gute Nachricht: „Liebe Fachpflegenden, liebe Kollegen, die großen Probleme unseres Berufsstandes sind auf allen Ebenen bekannt und werden wahrgenommen. Und es sind schon erste Schritte getan – weil es ohne die Pflege nicht geht,“ resümiert der DGF-Vorsitzende Dominik Zergiebel, Leiter der Aus-, Fort- und Weiterbildung Pflege und OP am Universitätsklinikum Münster, die Ergebnisse des Treffens. Das Zusammenrücken der unterschiedlichen Player war mehr als deutlich spürbar.
„Sollte das Pflegekompetenzgesetz in der Form, wie es als Referentenentwurf noch vor der Sommerpause vorgestellt werden soll, in Kraft treten“, unterstreicht die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, sei dies ein unglaublicher, qualitativer Schritt hin zur Sicherung der Zukunft des Pflegeberufes.
Forderung I: Verpflichtung zur Fortbildung für Pflegefachpersonen
Eine wichtige Forderung für die Zukunft wurde zudem im Laufe des Treffens formuliert: Pflegefachpersonen mit und ohne zweijährige Fachweiterbildung müssen gesetzlich zur stetigen Fortbildung verpflichtet werden! Denn Menschen, die in hochsensiblen Bereichen arbeiten, müssen stetig ihre Fertigkeiten trainieren und die Patienten nach dem neuesten Stand der Wissenschaft betreuen. Zwingende Voraussetzung dieser stetigen Fort- und Weiterbildungen ist die Finanzierung durch die Krankenkassen.
Forderung II: Finanzierung der zweijährigen Fachweiterbildung unumgänglich
Eine weitere Forderung: Die vollständige Fachweiterbildung von Pflegefachpersonen muss klar in der Personalausstattung in Theorie und Praxis (z.B. der Praxisanleitung) finanziert werden. „Eine Weiterbildung darf nicht zulasten der Teilnehmenden gehen. Und die Fachweiterbildungsstätten müssen von dem bestehenden Kostendruck entlastet werden!“, spricht Sabrina Pelz, Sprecherin der DIVI-Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität, für die Anwesenden. „Diese wichtige Arbeit muss mit ausreichenden Personalressourcen ausgestattet werden können! Und dies geht nur mit einer externen Finanzierung.“
Professionelle Pflege braucht professionelle Strukturen
„Insgesamt müssen die Qualifikationen sowie die Abschlüsse für die Fort- und Weiterbildung bundesweit vereinheitlicht werden“, sagt Rolf Dubb, stellvertretender Sprecher der Sektion Pflegeforschung und Pflegequalität der DIVI. Derzeit sind die Ausgestaltungen und die entsprechenden Abschlüsse, auch im Hinblick auf die Akademisierung, sehr unübersichtlich. „Professionelle Pflege braucht professionelle Strukturen – ganz einfach!“, schließt sich Dubb den Aussagen des Deutschen Pflegerates an.
Der Vertreter der Pflegekammer NRW, Dominik Stark, führte die aktive Rolle der Pflegekammern an: Hier werde wichtige Arbeiten geleistet! So hat die Pflegekammer NRW gemeinsam mit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz die Weiterbildungsordnung gestaltet und aktuell verabschiedet. Christa Keienburg, stellvertretende Vorsitzende der DGF und Mitglied der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, ergänzte die Wichtigkeit einer Umsetzung, dass die hochqualifizierten Kompetenzen, die Pflegefachpersonen während ihrer Fachweiterbildung erwerben, endlich auch rechtmäßig in der Fachpraxis gelebt werden können.
Mit gutem Beispiel voran
Allerdings: In der Notfall- und Intensivmedizin sei man in puncto Strukturen bereits in den letzten drei Jahren deutlich vorangekommen, betont DIVI-Präsident Walcher. „Wir haben hier einen sehr speziellen Bereich, in dem schon immer keine Profession ohne die andere arbeiten konnte“, so der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. Entsprechend hätte man sich bereits auf den Weg gemacht, um heute Impulse in andere Bereiche weitergeben zu können.
So hat die DIVI Ende 2022 zunächst die Strukturempfehlung zur Ausstattung der Intensivstation herausgegeben sowie in Zusammenarbeit mit der DGF nachfolgend Handlungsempfehlungen für die Intensivmedizin und die Notfallpflege publiziert – Pflegeratspräsidentin Vogler ging hierauf in einer Stellungnahme dezidiert ein:
„In vielen Punkten kann der DPR in der Sache mitgehen!“ Grundsätzlich müssten die Kompetenzen für Pflegefachpersonen allerdings für alle Versorgungsbereiche gelten.
Der Grundgedanke von DIVI und DGF sei immer die interprofessionelle Zusammenarbeit in den Hochrisikobereichen Intensivstation und Notaufnahmen sowie die Erweiterung der Handlungskompetenzen und Befugnisse der Fachpflegenden durch Fort- und Weiterbildung sowie die konsequente Weiterentwicklung der Akademisierung, so Walcher weiter. „Und hier sind wir ganz nah beieinander!”, sagt auch Claudia Moll, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege. „So muss und kann es weitergehen.“
Wir wollen, dass die Pflege beim Pflegekompetenzgesetz gehört wird!
„Das Pflegekompetenzgesetz ist von größter Wichtigkeit“, betont Thomas van den Hooven, Pflegedirektor am Universitätsklinikum Münster und Vertreter der Gesundheitsfachberufe im DIVI-Präsidium. „Ich sage es deshalb noch einmal ganz deutlich: Es wäre inhaltlich ein Meilenstein für die Profession Pflege!“ Er verweist – aktuell in Bezug auf die Entwicklungen der Landeskrankenhausreform in NRW – aber auch auf die weiterhin fehlende Einbindung der Profession Pflege. Es bestehe die große Gefahr, so van den Hooven, dass in dieser schwierigen Situation noch mehr Menschen dem Beruf den Rücken kehren, da die Berufsbedingungen der Pflege bei solchen Reformvorhaben nicht berücksichtigt werden.
Es gilt deshalb, im Dialog zu bleiben! Eine Berufspolitik, die einer entscheidenden Profession übergestülpt werde, könne in sämtlichen Reformvorhaben nicht funktionieren – auch hier war man sich einig. „Der nächste Baustein ist auf jeden Fall das Pflegekompetenzgesetz“, pflichtet DGF-Vorsitzender Dominik Zergiebel bei. „In dieses Gesetz setzen wir große Hoffnungen! Hierbei wollen wir entsprechend gehört werden. Hier müssten die angesprochenen Themen – Fachweiterbildung, Finanzierung sowie weitere Entwicklung von Befugnissen und Kompetenzen für die Pflegefachpersonen mit und ohne zweijähriger Fachweiterbildung – beinhaltet und mitgedacht werden. „Damit geht die Arbeit an einer geltenden bundesweiten Musterweiterbildungsordnung tatsächlich endlich los! Wir sind dafür bereit!“, so Zergiebel. „Wir hoffen hier entsprechend auf eine Einladung“, summiert DIVI-Präsident Walcher und schaut dabei in die Richtung der Mitarbeiter aus den Büros der gesundheitspolitischen Sprecher. „Weil wir es alle tagtäglich leben!“
Hintergrund
Die drei wichtigsten Punkte für die Zukunft der Intensivpflegenden wurden bereits im Dezember 2022 in der „Berliner Erklärung“ von DIVI und DGF festgehalten. Gemeinsam will jeder Teilnehmende des Intensivpflegegipfels seine Energie und Einflussmöglichkeiten geltend machen, um diese wichtigen Ziele absehbar zu erreichen. Hier sei noch nicht viel passiert, wurde am Mittwochnachmittag angemahnt.
- Berliner Erklärung der Pflegefachpersonen in der Intensivmedizin
- Hintergrundtext zur Berliner Erklärung
- PM: Initiative zur Stärkung und Zukunft der Intensiv- und Notfallpflege fordert mehr politische Unterstützung ein (15. Juni 2021)
Foto: Helmut Biess
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