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DIVI: Ersteinschätzungs-Richtlinie des G-BA muss ausgesetzt und überarbeitet werden!
Nach dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung wendet sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach sowie alle Gesundheitsminister der Länder, um das Inkrafttreten in vorliegender Version zu verhindern. Die Ersteinschätzungs-Richtlinie bedürfe noch grundlegender Überarbeitung, heißt es in dem Brief, der gestern per E-Mail und per Post an die 17 Adressaten verschickt wurde. „Im derzeitigen Reformprozess sehen wir die Synchronisation der politischen Beschlüsse als einzige Möglichkeit an, unser Gesundheitssystem zukunftsfähig, sinnvoll und praxisorientiert aufzustellen“, betont DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg. „So rufen wir G-BA und BMG auf, den eingeschlagenen Weg noch einmal gemeinsam zu überarbeiten und in den Kontext der umfassenden, sehr komplexen Krankenhausreform zu stellen!“
Fünf konkrete Kritikpunkte führt die DIVI auf – um direkt Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten zu geben. Kritisiert wird unter anderem, dass die Ersteinschätzungs-Richtlinie auf die Entlastung der Notaufnahmen durch eine Patientensteuerung in den ambulanten Versorgungssektor der kassenärztlichen Vereinigung (KV) fokussiert, einen bekanntlich ebenfalls überlasteten Sektor, sowie Patienten nach Arbeits- oder Wegeunfällen, Privatpatienten und Selbstzahler – rund ein Viertel der Notfallpatienten – ausklammert.
DIVI: Eckpunktepapier der Krankenhausreform ist wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Patientenversorgung in Deutschland
„Die notfallmedizinische und intensivmedizinische Versorgung wird sich zukünftig deutlich verbessern“, postuliert der Präsident der DIVI, Prof. Felix Walcher (Bildmitte), nach der Vorstellung des Eckpunktepapiers von Bund und Ländern Anfang dieser Woche. Walcher sieht hier die relevantesten, wiederholt kommunizierten, konstruktiven Vorschläge der DIVI für die Neuaufstellung der Notfall- und Intensivmedizin berücksichtigt. „Ein Meilenstein, der uns positiv auf die kommende Ausarbeitung des Krankenhaus-Reformgesetzes blicken lässt“, resümiert der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg.
DIVI-Intensivregister: Täglicher Lagebericht zur Situation auf den Intensivstationen ist nicht mehr notwendig
Tagtäglich hat seit dem 26. März 2020 das Robert Koch-Institut (RKI) um die Mittagszeit den Tagesreport mit den wichtigsten Zahlen aus dem DIVI-Intensivregister veröffentlicht. Diese PDF-Datei fasste Zahlen zu neu aufgenommenen Patienten, belegten Betten durch COVID-19-Patienten sowie freien Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen in Deutschland zusammen. Referenziert wurde er in allen Medien und weiteren Lageberichten. Mit derzeit 85 COVID-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen erfordert die Situation nun keine tägliche Berichterstattung mehr. So stellt das RKI am Donnerstag – nach 1.203 Tagen – den Tagesreport ein.
DIVI zur Krankenhausreform: Ohne Notfallversorgung nur Stückwerk!
Das Grundgerüst der Krankenhausreform stehe, heißt es vor dem nächsten Treffen der Regierungskommission an diesem Donnerstag. Die bereits etablierten Strukturen in Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen als Blaupause für Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen dienen. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Regierungskommission ist aber in NRW – und damit geplant demnächst in ganz Deutschland – die Notfallmedizin keine eigene Leistungsgruppe. So wird eine Institution nicht berücksichtigt, in der pro Jahr 15 bis 20 Millionen hilfesuchende Menschen medizinische Leistungen erhalten. Daher fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mit äußerstem Nachdruck, die Notfallmedizin in dreistufiger Unterteilung als Leistungsgruppe in die noch zu erstellende Liste der Krankenhausreform aufzunehmen. Nur so wird das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig.
DIVI-Strukturempfehlungen 2022 jetzt international publiziert
Ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung der komplett überarbeiteten Empfehlung für eine adäquate Struktur und Ausstattung von Intensivstationen durch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) – kurz die DIVI-Strukturempfehlungen 2022 – ist diese jetzt auf Englisch veröffentlicht. Die Fachzeitschrift „Magazin Frontiers in Medicine” publizierte open access die Recommendations on the structure, personal, and organization of intensive care units als open access. „Wir sind stolz darauf, die deutsche Perspektive auf die Intensivmedizin auch einem internationalen Fachpublikum aufzeigen zu können“, sagt Professor Dr. med. Christian Waydhas (Foto), DIVI-Präsidiumsmitglied und Koordinator des deutschen wie englischen Papers. Die DIVI-Strukturempfehlungen 2022 seien nicht nur für deutsche Intensivmediziner ein Meilenstein für die Zukunft.
Advance Care Planning: Neue Mailingliste für Vorausplanung im Gesundheitsbereich
Die deutsche Fachgesellschaft für Vorausplanung im Gesundheitsbereich, Advance Care Planning Deutschland (ACP-D), hat die Mailingliste „ACP-D aktuell“ eingerichtet. Im Mittelpunkt stehen dabei Themen rund um die Vorausplanung: Aktuelle Nachrichten, Veranstaltungsankündigungen für Tagungen, Fortbildungen oder Workshops, Publikationen oder auch Ausschreibungen für Preise und Abstracts. „Die Mailingliste ist moderiert“, erklärt Prof. Georg Marckmann, der sich im Vorstand von ACP-D engagiert. „Alle Beiträge werden zunächst in der Geschäftsstelle geprüft und dann für den Versand freigegeben. Auch müssen die Beiträge einen expliziten Bezug zur Vorausplanung im Gesundheitsbereich beziehungsweise zum Advance Care Planning haben.“
Die neue Mailingliste steht allen Interessierten offen.
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