(1) Ordentliches Mitglied ist ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallmedizin. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis** eingereicht werden.
(2) Außerordentliches Mitglied ist wer Arzt in der Fachweiterbildung oder Facharzt in der Zusatzweiterbildung zu Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallemdizin ist.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Assistenzärzte, die sich in der Ausbildung zum ersten Facharzt befinden 100 Euro
Fachärzte 220 Euro
(3) Mitglieder der Gesundheitsfachberufe können alle Gesundheitsfachberufe im Tätigkeitsschwerpunkt der Intensiv- und Notfallmedizin werden (z.B. Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Medizintechniker, Informatiker, Seelsorger).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 60 pro Jahr.
Mitglieder der Gesundheitsfachberufe, die bereits Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF), Atmungstherapeuten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) oder in der Pflegekammer-Rheinlandpfalz sind, profitieren von einer dualen Mitgliedschaft. Bitte wählen Sie hierzu die bestehende Mitgliedschaften weiter unten im Formular aus.
(4) Studierende und Auszubildende von Gesundheitsfachberufen in der Intensiv- und Notfallmedizin können einen Antrag auf Anwartschaft stellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um ein Studium bzw. eine Ausbildung in Vollzeit, Der Anwärter befindet sich innerhalb der Regelstudienzeit bzw. Regelausbildungszeit, Der Ausbildungs-/Studiengang wird in Anlage 1 der DIVI-Anwartschaft aufgeführt. Es ist ein entsprechneder NAchweis aus dem der Studien- bzw. Ausbildungsbeginn und das voraussichtliche Ende (Regelstudienzeit) hervorgeht. Die DIVI-Anwartschaft wird dann in eine entsprechende Vollmitgliedschaft umgewandelt.