(1) Ordentliches Mitglied ist ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallmedizin. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis** eingereicht werden. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 210 pro Jahr.
(2) Außerordentliches Mitglied ist wer Arzt in der Fachweiterbildung oder Facharzt in der Zusatzweiterbildung zu Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallemdizin ist. Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt € 90 pro Jahr.
Ärztliche Mitglieder erhalten eine Ermäßigung von 1/3 auf den Mitgliedsbeitrag, wenn sie gleichzeitig Mitglied in einer der kooperierenden Fachgesellschaften oder Berufsverbände sind. Diese bitte weiter unten im Formular auswählen.
(3) Mitglieder der Gesundheitsfachberufe können alle Gesundheitsfachberufe im Tätigkeitsschwerpunkt der Intensiv- und Notfallmedizin werden (z.B. Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Medizintechniker, Informatiker, Seelsorger). Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30 pro Jahr.
Mitglieder der Gesundheitsfachberufe, die bereits Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF), Atmungstherapeuten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) oder in der Pflegekammer-Rheinlandpfalz sind, profitieren von einer dualen Mitgliedschaft (50% Rabatt). Bitte wählen Sie hierzu die bestehende Mitgliedschaften weiter unten im Formular aus.
(4) Studierende und Auszubildende von Gesundheitsfachberufen in der Intensiv- und Notfallmedizin können einen Antrag auf Anwartschaft stellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um ein Studium bzw. eine Ausbildung in Vollzeit, Der Anwärter befindet sich innerhalb der Regelstudienzeit bzw. Regelausbildungszeit, Der Ausbildungs-/Studiengang wird in Anlage 1 der DIVI-Anwartschaft aufgeführt. Es ist ein entsprechneder NAchweis aus dem der Studien- bzw. Ausbildungsbeginn und das voraussichtliche Ende (Regelstudienzeit) hervorgeht. Die DIVI-Anwartschaft wird dann in eine entsprechende Vollmitgliedschaft umgewandelt.