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PM: Abfragepflicht im Organspenderegister ab 1. Juli: temporäre Hilfestellungen erarbeitet
Am kommenden Montag, dem 1. Juli, zündet das neue deutsche Organ- und Gewebespenderegister (OGR) seine zweite Stufe: Intensivmediziner sollen nun in allen Entnahmekliniken die dort hinterlegten Eintragungen digital abrufen können. Auch wenn das Transplantationsgesetz mittlerweile eine Registerabfrage bei jedem potenziellen Organspender auf der Intensivstation verpflichtend vorsieht, bestehen weiterhin relevante Hürden – sowohl in den Kliniken selbst, als auch insbesondere in ihrer verlässlichen elektronischen Anbindung an das Register. Nun sind gemeinsam temporär greifende Hilfestellungen erarbeitet worden, um trotzdem keine einzige mögliche Organspende auf den Intensivstationen zu gefährden.
So gaben in einer aktuellen Umfrage unter Transplantationsbeauftragten mehr als 90 Prozent der 190 Rückmeldenden an, die erforderlichen Inhouse-Voraussetzungen für den Registerzugriff geschaffen zu haben. Für knapp 60 Prozent war im Mai 2024 auch der elektronische Zugriff auf das OGR möglich – Tendenz steigend.
Breit angelegte Netzwerkumfragen zeichnen realistisches Abbild der OGR-Anbindung
„Die absehbaren Schwierigkeiten bei der Implementierung des Organ- und Gewebespenderegisters haben uns bereits vor einigen Monaten bewogen, die bestehenden regionalen Netzwerke der Transplantationsbeauftragten in mehreren Bundesländern zusammenzuspannen“, berichtet Dr. Klaus Michael Lücking (links), Sprecher der DIVI-Sektion Organspende und Organtransplantation. „Mit den breit angelegten Netzwerkumfragen konnten wir den politischen Entscheidern ein realistisches Abbild der konkreten Problemstellungen in der OGR-Anbindung der Krankenhäuser anbieten. Und sie haben umgehend reagiert“, lobt Lücking.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) richtete unmittelbar nach Veröffentlichung der ersten Netzwerkumfrage zu Beginn des Jahres eine „offene Sprechstunde“ als Austauschplattform für die zahlreichen IT-Probleme rund um die OGR-Anbindung ein. Gleichzeitig lud das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Intensivmediziner aus den Netzwerken der Transplantationsbeauftragten und den Organspende-Sektionen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) wie auch der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) mit an einen Runden Tisch ein. „Damit sind wir als Transplantationsbeauftragte gemeinsam sichtbarer geworden und konnten direkt unseren Beitrag zur Weiterentwicklung des OGR – konkret die Entwicklung verschiedener Überbrückungshilfen – leisten“, berichtet Prof. Klaus Hahnenkamp (rechts), Federführender der Kommission Organspende und Organtransplantation der DGAI.
Telefonhotline für alle abrufberechtigten Ärzte geöffnet
Welche Lösungen konnten zwischenzeitlich erarbeitet werden, um trotz der beschriebenen Defizite und der damit verbundenen Unsicherheiten keine einzige Organspende auf den Intensivstationen zu gefährden? Die gemeinsam erarbeiteten FAQ des BMG (https://www.bfarm.de/OGR-FAQ-Abruf) geben einige Antworten auf die konkreten Fragen aus der Praxis – so auch zur Wertigkeit der verschiedenen Willensäußerungen zur Organspende im OGR, Organspendeausweis wie auch der Patientenverfügung. Ein sogenanntes „Ersatzverfahren“ – konkret eine 24/7 erreichbare Telefonhotline des BfArM, welche für mögliche technische Schwierigkeiten des Registers ohnehin vorgesehen war – wird temporär bis zum 30. September des laufenden Jahres für alle dem BfArM gemeldeten abrufberechtigten Ärzte geöffnet, um den Kliniken mehr Zeit und Unterstützung für die verlässliche Registeranbindung zu geben.
Einzelne wenige Krankenhäuser sind bis jetzt noch gar nicht in Kontakt mit dem BfArM getreten, um den Registerzugriff zu initiieren. Auch dort muss eine Organspende – übergangs- und ausnahmsweise auch ohne Anbindung an das OGR – möglich bleiben, wenn es entsprechende Willensäußerungen des Patienten respektive seiner Angehörigen für eine Organspende gibt. Ein Verzicht auf den OGR-Zugriff muss in solchen Einzelsituationen den Familienangehörigen transparent kommuniziert und konsentiert sowie glasklar dokumentiert werden.
Die Motivation der Transplantationsbeauftragten ist hoch
Die Motivation der Transplantationsbeauftragten, den Patientenwillen für eine Organspende trotz möglicher Schwierigkeiten bei der OGR-Abfrage gesetzeskonform zu erfüllen, ist hoch – auch dies ist ein Ergebnis aus den Netzwerkumfragen. Das Ziel eines verlässlichen elektronischen Zugriffs auf das OGR bei jeder potenziellen Organspende darf trotz der skizzierten temporären Hilfestellungen nicht aus den Augen verloren werden, mahnen Lücking und Hahnenkamp.
Die Netzwerke werden mit einer weiteren Umfrage unter den Transplantationsbeauftragten spätestens im Herbst 2024 erneut die Realität auf den deutschen Intensivstationen abfragen. „Nicht erst im Kontext weiterreichender Reformbestrebungen in der Organspende“, unterstreicht DIVI-Sektionssprecher Klaus Michael Lücking, „sondern bereits hier und heute müssen sich alle Menschen, die ihren Willen für oder gegen die Organspende in diesem Register dokumentiert haben, darauf verlassen können, dass diese essenziellen Informationen im Fall des Falles verlässlich abgerufen werden können und auch abgerufen werden!“
Fotos: Universitätsklinikum Freiburg und Universitätsmedizin Greifswald
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