Am kommenden Montag, dem 1. Juli, zündet das neue deutsche Organ- und Gewebespenderegister (OGR) seine zweite Stufe: Intensivmediziner sollen nun in allen Entnahmekliniken die dort hinterlegten Eintragungen digital abrufen können. Auch wenn das Transplantationsgesetz mittlerweile eine Registerabfrage bei jedem potenziellen Organspender auf der Intensivstation verpflichtend vorsieht, bestehen weiterhin relevante Hürden – sowohl in den Kliniken selbst, als auch insbesondere in ihrer verlässlichen elektronischen Anbindung an das Register. Nun sind gemeinsam temporär greifende Hilfestellungen erarbeitet worden, um trotzdem keine einzige mögliche Organspende auf den Intensivstationen zu gefährden.