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Pressemeldungen

17. März 2020

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), das Robert Koch-Institut (RKI) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schalten heute gemeinsam das DIVI Intensivregister frei – eine Website, über die freie Beatmungsplätze in allen Kliniken Deutschlands registriert und abgefragt werden können. „Die Möglichkeiten einer maschinellen Beatmung von COVID-19 Patienten hat sich in schwer betroffenen Ländern wie China und Italien als das Nadelöhr in der aktuellen Pandemiesituation gezeigt“, erklärt Professor Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“ und Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim. „So haben wir zur Vernetzung der Krankenhäuser und ihrer Intensivstationen jetzt ein System entwickelt, um deutschlandweit die Kapazitäten auf den Intensivstationen tagesaktuell darzustellen.“
Ab sofort sollen unter www.divi.de/intensivregister erstmals mehr als 1.000 Kliniken aus ganz Deutschland zentral erfasst – und öffentlich einsehbar – sein.

17. März 2020

Bei gerade einmal 534 am Corona-Virus (SARS-CoV-2) erkrankten Menschen in Deutschland, wird alleine durch das fehlende Krisenmanagement die Lage erst, kritisiert Professor Uwe Janssens (Foto), Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Es gibt keine zentrale Steuerung, es wird viel geredet und wenig gehandelt“, so der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Jetzt fehlen bereits Desinfektionsmittel, Schutzkleidung und Gesichtsmasken für das im Gesundheitswesen tätige Personal.
Noch mehr Sorge bereitet allerdings die Tatsache, dass es in absehbarer Zeit zu einer Verknappung bestimmter Arzneimittel kommen kann: „Die Grundstoffe für viele Antibiotika werden nahezu ausschließlich in der vom Coronavirus betroffenen Provinz Wuhan in China hergestellt und in großen Mengen in Indien weiter verarbeitet“, erklärt Janssens. „Die Produktionen in Wuhan stehen still. Und Indien hat am 3. März 2020 angekündigt, keine Arzneimittel mehr zu exportieren!“ Deshalb ist ein adäquates Krisenmanagement wichtiger als jeh zuvor!

02. März 2020

„Die Sterbehilfe-Gesetzgebung ist lückenhaft und muss so schnell wie möglich präzisiert werden“, sagt Professor Uwe Janssens (Foto), Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen klargestellt: Der Mensch hat ein Recht zu sterben – und der Staat darf dies nicht unmöglich machen. Das Gerichtsurteil stellt jedoch zugleich klar, dass der Staat zum Schutz des Lebens und der autonomen Willensbildung aller Bürger durchaus das Recht und die Pflicht hat, den Bereich der Suizidhilfe zu reglementieren. „Er muss also einem Ausbreiten kommerzieller Dienstleister keineswegs tatenlos zusehen. Die DIVI fordert daher eine umgehende Erarbeitung von Konzepten, wie Suizidhilfe in Deutschland zukünftig verantwortungsvoll geregelt und praktiziert werden soll“, so Janssens, zugleich Sprecher der DIVI-Sektion Ethik und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.

26. Februar 2020

Die Experten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sind sich einig: Nach den Ereignissen der vergangenen Tage lässt sich eine Pandemie mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) nicht mehr ausschließen. „In diesem Fall muss mit einem beträchtlichen Aufkommen intensivstationär zu versorgenden Patienten gerechnet werden, die das gesamte Behandlungsspektrum des akuten Lungenversagens erforderlich macht“, sagt Professor Christian Karagiannidis (rechtes Foto), Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“ sowie Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim. Zur bestmöglichen Vorbereitung ruft die Sektion Kliniken dazu auf, ab sofort tagesaktuell Behandlungskapazitäten zu melden. Zudem wird DIVI-Experte Karagiannidis aktuelle Entwicklungen direkt auf dem Twitter-Account der DIVI mitteilen. Folgen Sie @Divi_eV.

17. Februar 2020

Ethisch fragwürdig und moralisch auf keinen Fall einfach hinnehmbar: Deutschlands Intensiv- und Notfallmediziner kritisieren die Verlosung des in Europa noch nicht zugelassenen Novartis-Medikamentes Zolgensma an 100 Kleinkinder mit einer tödliche Muskelkrankheit scharf. Es geht um insgesamt 200 Millionen Euro. „Hier wird nicht nur das offizielle Zulassungsverfahren ausgehebelt, es wird auch mit der Hoffnung von Familien gespielt und völlig intransparent über die Vergabe eines Wirkstoffes entschieden“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Als Stimme von rund 3.000 Mitgliedern sowie Sprecher der DIVI-Sektion Ethik sieht er durch diesen Vorstoß medizinisch geübte und gültige Vorgehensweisen umgangen: „Die Indikation zur Gabe eines Medikamentes stellt der Arzt, die Zustimmung erteilt der Patient oder der juristische Stellvertreter – aber nicht ein Pharmakonzern“, so Janssens. „Das Bundesgesundheitsministerium muss schnellstmöglich diese Lücken bei der Vergaberegelung schließen!“

„Auch rund zwei Wochen nach Bekanntwerden dieser Medikamenten-Lotterie haben sich nur wenige offizielle Stellen zu den ethisch-moralischen Aspekten dieses fragwürdigen Vorgehens geäußert. Dabei muss diese Diskussion unter Experten und in der Gesellschaft jetzt stattfinden, damit das Los-Verfahren nicht zum Regelfall wird, um teure Medikamente auf den Markt zu bringen“, sagt Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Es muss allen klar sein: Gesundheit ist kein Lotteriespiel!“

28. Januar 2020

Das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) hat Deutschland erreicht. Heute wurde der erste Fall in Bayern bestätigt. Entsprechend sieht sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) verpflichtet, die Bevölkerung zu beruhigen: „Deutschland droht keine Epidemie. Wir sind nicht gefährdet!“ sagt DIVI-Präsident Professor Dr. med. Uwe Janssens (Foto rechts), Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Er spricht stellvertretend für rund 3.000 Intensiv- und Notfallmediziner in Deutschland. „Ich kann zudem bestätigen: Deutsche Notaufnahmen und Intensivstationen sind vorbereitet, das Personal ist geschult.“

22. Januar 2020

Das in der vergangenen Woche beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei einer Organ- und Gewebespende hinkt an einem ganz entscheidenden Punkt: Dem Zeitpunkt, an dem Mediziner und Familie Einsicht in die vom Patienten hinterlegte Entscheidung bekommen sollen. „Die Einsichtnahme in ein zukünftiges Register erst NACH Feststellung eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) ist nicht praktikabel und widerspricht der gelebten Praxis der Patientenautonomie“, stellt Professor Dr. Klaus Hahnenkamp, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald, klar. Der Sprecher der Sektion Organspende und Organtransplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), und damit die Stimme von knapp 3.000 auf diesem Gebiet der Medizin tätigen Menschen, drängt auf eine Änderung des Gesetzentwurfes. „Sobald der betreffende Patient keine Aussicht mehr auf Heilung hat und der IHA unmittelbar bevorsteht oder vermutet wird, aber noch nicht festgestellt ist, muss eine Einsichtnahme in das Register möglich sein!“, bekräftigt auch DIVI-Präsident Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler, diese Forderung. Janssens spricht als Präsident wie auch als Sektionssprecher der Gruppe Ethik. So ist Janssens überzeugt: „Wenn wir den Willen des Patienten erst zum derzeit festgelegten Todeszeitpunkt erfahren, können wir als Mediziner dem Wunsch des Patienten nicht entsprechen.“

17. Januar 2020

Die Änderung der Gesetzgebung zur Organ- und Gewebespende – weg von einer aktiven Zustimmung hin zu einer doppelten Widerspruchslösung – wurde gestern vom Bundestag abgelehnt. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bedauert dieses Ergebnis. „Wir akzeptieren diese doch sehr eindeutig ausgefallene Entscheidung der Abgeordneten“, sagt DIVI-Präsident Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Gleichzeitig nehmen wir nach dem gestrigen Tag aber wohlwollend zur Kenntnis, dass fast alle Rednerinnen und Redner im Bundestag betont haben, die Zahl der Organspender in Deutschland erhöhen zu wollen.“ So fordert die DIVI, den verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft jetzt zügig zu konkretisieren und Taten folgen zu lassen.

Pressekontakt der DIVI

Nina Meckel

Pressesprecherin der DIVI

Tel.: 089 / 230 69 60 21
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