Die Pandemie hat Bevölkerung und Politik deutlich vor Augen geführt, wie wichtig die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten aus Kliniken und Praxen für die Forschung ist – und dass diese Daten in Deutschland fast immer fehlen oder schwer zugänglich sind. „Dringend müssen die Behandlungs- und Gesundheitsdaten jedes Patienten auch in Deutschland anonymisiert und automatisiert zur Sicherstellung der optimalen Versorgung der Bevölkerung und für die Forschung erschlossen werden“, fordert daher der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Professor Felix Walcher. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), wie es morgen im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Zur Perfektion fehlen allerdings noch einige Details. Entsprechend erwartet die DIVI eine Modifikationen des Gesetzes.
„Aus Sicht der DIVI sind die Ziele des GDNG ungemein bedeutsam“, erklärt Professor Rainer Röhrig, Leiter des Instituts für Medizinische Informatik an der Uniklinik RWTH Aachen. Es sind jedoch noch Nachbesserungen notwendig, um diese Ziele auch speziell für die Notfall- und Intensivmedizin erreichen zu können.