Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine umfassende Stellungnahme zur geplanten Reform der Notfallversorgung abgegeben. Der Gesetzentwurf vom 3. Juni 2024 (NotfallGesetz – NotfallG) ist aus Sicht der Fachgesellschaft, die mehr als 4.500 Mitglieder aus dem Bereich Intensiv- und Notfallmedizin vertritt, noch dringend optimierungsbedürftig. Es sei der Versuch unternommen worden, wesentliche Punkte der vierten und der neunten Stellungnahme der Regierungskommission für eine bedarfsgerechte und moderne Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen, heißt es. „Aber es zeigt sich deutlich“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg, „dass die für die Notfallmedizin zuständigen Fachgesellschaften, wie zum Beispiel wir als die DIVI, bei der Überarbeitung dieses Entwurfs mit unserer Fachexpertise unbedingt einzubinden sind!“ Fünf wesentliche Punkte hat die DIVI identifiziert, beginnend bei der Annahme des Notrufs bis hin zur digitalen Datenerfassung der Patienten in der Notaufnahme, die es zu überarbeiten gelte.