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Pressemeldungen

31. Januar 2024

Auch wenn das Risiko eines schweren Verlaufs bei einer COVID-19-Erkrankung deutlich gesunken ist, erkranken derzeit nach wie vor täglich viele Menschen in Deutschland an dem Virus. Inzwischen gibt es eine große Anzahl an Publikationen und Therapiestudien zur Behandlung von an COVID-19 Erkrankten. Um einen guten Überblick über die Therapieempfehlungen behalten zu können, haben Vertreter von 17 Fachgesellschaften sowie Patientenvertreter die Leitlinie zur Therapie von COVID-19 aktualisiert. Federführend beteiligt war neben der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) auch die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) sowie die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI).

Die aktualisierte Leitlinie umfasst Empfehlungen über den gesamten Verlauf der Erkrankung von der ambulanten Therapie bis zur Behandlung im Krankenhaus. „Nach wie vor werden täglich Hunderte neue wissenschaftliche Arbeiten zu COVID-19 publiziert. Die vorliegende Leitlinie bezieht nun alle neuen und gesicherten Erkenntnisse mit ein und ist für ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management von COVID-19-Patientinnen und -Patienten in Praxis und Krankenhaus unerlässlich“, sagt Professor Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie und Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Da an der Erstellung alle an der Therapie beteiligten Fachgruppen mitgewirkt haben, enthält die Leitlinie eine fächerübergreifende Betrachtung.

„Die stetige Aktualisierung der Leitlinie zur Therapie von Patienten mit COVID-19 ist sehr wichtig“, betont Prof. Gernot Marx, Vizepräsident der DIVI und Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum Aachen. „Nur so können wir auch die neusten Erkenntnisse aus der Forschung ans Bett unserer Patienten bringen." Da es sich um eine relativ neue Erkrankung handele, müsse und werde hier weiterhin sehr viel geforscht.

Generell betont Marx allerdings, gehöre die Behandlung von Corona-Erkrankten auch auf Intensivstationen mittlerweile neben vielen anderen Erkrankungen zum Alltag.

30. Januar 2024

Ein Jahr ist Professor Felix Walcher jetzt Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Und sein zweites Amtsjahr hat jetzt gerade begonnen. Seit den ersten Tagen seiner Präsidentschaft hat der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg – wie in seiner Antrittsrede signalisiert – den Fokus mehr auf die Notaufnahmen und den Rettungsdienst gerichtet. Die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen für das Arbeiten im interprofessionellen Team, die auf dem DIVI23 vorgestellt wurden, sind gleichermaßen Ergebnis seines Bestrebens, für die Mitarbeitenden in der Pflege starke Impulse zu senden, wie auch die Resilienz im gesamten Team zu stärken. So engagiert soll es in 2024 weitergehen. Die Liste der To-dos ist lang. Im Gespräch gibt der DIVI-Präsident einen Ausblick auf seine Agenda 24:

26. Januar 2024

Teamwork makes the dream work! So hat sich die DIVI-Sektion Intensivmedizinische Frührehabilitation gegründet und bündelt unter ihrem Dach jetzt mehrere Themenschwerpunkte: physische Frührehabilitation inklusive passiver bis aktiver Mobilisierung und Hilfsmittel sowie das große Thema familien- und kinderfreundliche Intensivstation. Als Sprecher der interprofessionellen und interdisziplinären Sektion wurde PD Dr. Peter Nydahl, Pflegewissenschaftler am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel, gewählt. Als stellvertretende Sprecherin steht ihm Marina Ufelmann zu Seite, Leiterin der Weiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege am Klinikum rechts der Isar, TU München.

24. Januar 2024

Nach der Vorstellung des Eckpunktepapiers zur Reform der Notfallversorgung in der vergangenen Woche vergibt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) keine Bestnote für die Vorschläge von Gesundheitsminister Lauterbach. „Viele Punkte der Reform sind richtig, aber noch nicht zu Ende gedacht“, kommentiert DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher nach konstruktiv kritischem Review mit seinen Sektionen aus dem Bereich Notfallmedizin. „Uns fallen doch noch einige Aspekte ins Auge, bei denen großer Handlungsbedarf besteht!“, so der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. Die derzeitigen Pläne seien noch nicht der große Wurf, der die Notaufnahmen und den Rettungsdienst zukünftig substanziell entlasten könne. Der größte Kritikpunkt der DIVI: Die Reformpläne orientieren sich nicht ausreichend an den tatsächlich vorhandenen Ressourcen und Bedarfen, weil man diese schlichtweg nicht kennt!

04. Januar 2024

Gleich zwei neue Präsidiumsmitglieder darf die DIVI in ihren Reihen für das Jahr 2024 begrüßen: Prof. Dr. med. Oliver Sakowitz (Foto rechts), Ärztlicher Direktor der Neurochirurgie am RKH Klinikum Ludwigsburg und Prof. Dr. med. Alexander Zarbock (Foto links), Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster. Beide wurden in der Mitgliederversammlung 2023 gewählt und vertreten mit Beginn des neuen Jahres die neurologischen, beziehungsweise anästhesiologischen Mitglieder. Herzlich willkommen!

2024 tritt Präsident Prof. Felix Walcher sein zweites Jahr als DIVI-Präsident an. Ihm zur Seite stehen weiterhin Past-Präsident Prof. Gernot Marx sowie Präsident elect Prof. Florian Hoffmann. Neu in diesem Jahr ist allerdings auch das Amt des Schatzmeisters besetzt: Dieses übernimmt der Vertreter der Neuro-Fächer, Prof. Hagen Huttner, der bereits seit Anfang 2023 Mitglied im DIVI-Präsidium ist.

04. Januar 2024

Die DIVI sagt DANKE! Nach vielen Jahren der aktiven Tätigkeit scheiden jetzt zwei sehr verdiente Mitglieder aus dem DIVI-Präsidium aus: Prof. Bernd Böttiger, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operativen Intensivmedizin in Köln sowie Prof. Andreas Unterberg, ehemaliger Direktor der Neurochirurgischen Klinik an der Universitätsklinik Heidelberg. Turnusgemäß übergeben beide jetzt nach zwei Wahlperioden ihre Ämter.

„Prof. Bernd Böttiger hat als Schatzmeister die DIVI maßgeblich in ihrer Entwicklung und ihrem Wachstum begleitet wie natürlich auch als Vertreter der Anästhesiologen zahlreiche hochemotionale Diskussionen geführt und mitgeprägt“, sagt DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher. „Diese Lücke zu füllen wird eine Herausforderung!“ Auch als Kongresspräsident 2019 bleibe Böttiger in sehr guter Erinnerung, organisierte er doch den letzten DIVI-Kongress in Präsenz vor der Pandemie. „Lieber Bernd, dein stetiges Engagement, Herzblut für die Sache, guten Kontakte in die Politik und selbstverständlich deine Expertise war ein riesiger Gewinn für die DIVI. Danke, dass du neun Jahre ehrenamtlich in der Fachgesellschaft aktiv warst!“, verabschiedet der DIVI-Präsident den Kollegen aus dem Präsidium.

„Prof. Andreas Unterberg war vor 10 Jahren Kongresspräsident der DIVI, nämlich 2013, und hat seit 2018 die Neuro-Fächer im DIVI-Präsidium vertreten“, resümiert Walcher.

28. Dezember 2023

Vor einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Posttraumatische-Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters als Berufskrankheit anerkannt. Jetzt wurde die Urteilsbegründung endlich veröffentlicht – und die Entscheidung damit endgültig bestätigt. „Wir begrüßen diese wegweisende Rechtsprechung außerordentlich“, kommentiert Dr. Dominik Hinzmann (Foto), Sprecher der Sektion Perspektive Resilienz der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Urteil stoße hoffentlich eine generelle Debatte an, psychischen Belastungen im Gesundheitswesen besser vorzubeugen, vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin, mit einer signifikant hohen Abfolge dramatischer Ereignisse.

„Um den Personalmangel in der Intensiv- und Notfallmedizin langfristig in den Griff zu bekommen, müssen wir uns deutlich mehr und deutlich besser um die noch vorhandenen Mitarbeitenden kümmern!“, fordert deshalb auch DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher mit Blick auf 2024. Auf seine Initiative gründete sich die Sektion Resilienz bereits vor fünf Jahren und setzt sich seither für die psychische Gesunderhaltung der Mitarbeiten in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. „Dafür brauchen wir eine flächendeckende und nachhaltige Implementierung kollegialer Unterstützungssysteme in allen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland!“, appelliert Präsident Walcher. So hat in den 2022 veröffentlichten Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung der Intensivstationen die Sektion wichtige Aspekte zur Personalführsorge durch psychosozialen Unterstützung unter anderem im Sinne eines so genannten „Peer support“ eingebracht.

18. Dezember 2023

Endlich gibt es eine klare Rechtsgrundlage! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. An den Gesetzestexten wurde lange gefeilt. In der jetzigen Form begrüßt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das Inkrafttreten des GDNG ausdrücklich. Mit diesem Gesetz wird vor allem die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen erleichtert. Dies dient generell einer besseren Patientenversorgung.

„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit wird nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war.

Pressekontakt der DIVI

Nina Meckel

Pressesprecherin der DIVI

Tel.: 089 / 230 69 60 21
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