Vor einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Posttraumatische-Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters als Berufskrankheit anerkannt. Jetzt wurde die Urteilsbegründung endlich veröffentlicht – und die Entscheidung damit endgültig bestätigt. „Wir begrüßen diese wegweisende Rechtsprechung außerordentlich“, kommentiert Dr. Dominik Hinzmann (Foto), Sprecher der Sektion Perspektive Resilienz der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Urteil stoße hoffentlich eine generelle Debatte an, psychischen Belastungen im Gesundheitswesen besser vorzubeugen, vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin, mit einer signifikant hohen Abfolge dramatischer Ereignisse.
„Um den Personalmangel in der Intensiv- und Notfallmedizin langfristig in den Griff zu bekommen, müssen wir uns deutlich mehr und deutlich besser um die noch vorhandenen Mitarbeitenden kümmern!“, fordert deshalb auch DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher mit Blick auf 2024. Auf seine Initiative gründete sich die Sektion Resilienz bereits vor fünf Jahren und setzt sich seither für die psychische Gesunderhaltung der Mitarbeiten in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. „Dafür brauchen wir eine flächendeckende und nachhaltige Implementierung kollegialer Unterstützungssysteme in allen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland!“, appelliert Präsident Walcher. So hat in den 2022 veröffentlichten Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung der Intensivstationen die Sektion wichtige Aspekte zur Personalführsorge durch psychosozialen Unterstützung unter anderem im Sinne eines so genannten „Peer support“ eingebracht.