Endlich gibt es eine klare Rechtsgrundlage! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. An den Gesetzestexten wurde lange gefeilt. In der jetzigen Form begrüßt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das Inkrafttreten des GDNG ausdrücklich. Mit diesem Gesetz wird vor allem die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen erleichtert. Dies dient generell einer besseren Patientenversorgung.
„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit wird nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war.