Wer im Team was genau kann und deshalb darf – in der klinischen Akut- und Notfallmedizin ist dies bis heute nicht klar definiert. Vor allem im Bereich der Fachpflegenden sind die Kompetenzen trotz Studienabschlüssen und praktischer Ausbildungszeiten derzeit nicht bundeseinheitlich definiert und festgelegt. Zeit, dies zu ändern! Die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) haben explizite Interprofessionelle Handlungsfelder der Pflegefachpersonen in der Klinischen Akut- und Notfallmedizin definiert und diese jetzt veröffentlicht. „Denn wir sind der klaren Meinung, dass die zusatzweitergebildete Pflegekraft beispielsweise eine Ersteinschätzung durchaus treffen darf! Das muss nicht zwingend ein Arzt machen“, erklären beide Fachgesellschaften. Und in schwierigen Fällen berate man sich als Team!
Diese Töne lassen in der Medizin immer noch aufhorchen. Vertreter der Pflege und der Ärzteschaft sind einer Meinung? Tatsächlich! „Gerade in der Notfallmedizin bewegen wir uns in einem Bereich, in dem zu jeder Zeit Ärzte und Pflegekräfte gemeinsam für den Patienten verantwortlich sind“, betont DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Wir haben bereits aus der DIVI heraus vor zehn Jahren das Aktionsbündnis Notfallpflege gegründet, um die Protagonisten der Notfallpflege zusammenzubringen.“