Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deut-sche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) begrüßen die Initia-tive zur Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland und haben daher den Referen-tenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) mit Interesse zur Kenntnis genommen. Dieser sieht eine differenziertere Planung und Vergütung von stationär erbrachten medizini-schen Leistungen in Leistungsgruppen vor. Durch die Finanzierung von Vorhaltung soll die starke Abhängigkeit der Krankenhäuser von der Anzahl der behandelten Fälle reduziert wer-den.
Aus Sicht der DIVI und der DGINA ist insbesondere die Einführung der Leistungsgruppe Not-fallmedizin als eine von fünf ergänzenden Leistungsgruppen zusätzlich zur bisherigen NRW-Einteilung zu begrüßen. Dies dokumentiert, dass von Seiten des Gesetzgebers klar erkannt wurde, dass eine an der Notfallversorgung ausgerichtete Krankenhausplanung und –finanzierung, die den Vorhaltekosten für die Versorgungsnotwendigkeiten der Notfallpatien-ten Rechnung trägt, eine solide gesetzgeberische Grundlage braucht. Allerdings ist die Umsetzung in eine vergütungsrelevante Klassifikation im Fall der klinischen Akut- und Notfallmedizin nicht trivial. Umso wichtiger erscheint es daher, erneut auf die aus Sicht der Fachgesellschaften notwendigen Struktur- und Qualitätsmerkmale einer gestuften Notfallversorgung im Krankenhaus hinzuweisen.
2024 Handlungskompetenzen zur Notfallpflege der DIVI
2023 Interprofessionelle Handlungsfelder in der Intensivmedizin – Empfehlungen der DIVI
Die Empfehlungen der DIVI zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen setzen wissenschaftlich fundierte Maßstäbe.